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Surforeggae
Reggae · 05. April 2003

Kammer billigt Gesetzesentwurf, der bei Urheberrechtsverletzung bis zu 4 Jahre Haft vorsieht!

Kammer billigt

Die Abgeordnetenkammer billigte am Donnerstag den Gesetzentwurf Nummer 2681 von 1996 zur Bekämpfung der Piraterie. Dieser gibt den §§ 1 und 3 des Art. 184 und dem Art. 186 des Dekrets-Gesetzes Nr. 2.848 vom 7. Dezember 1940 des Strafgesetzbuches sowie dem Art. 525 des Dekrets-Gesetzes Nr. 3.689 vom 3. Oktober 1941 der Strafprozessordnung eine neue Fassung und fügt Absätze hinzu.

Der Entwurf sieht Freiheitsstrafen von zwei bis vier Jahren sowie Geldstrafen für diejenigen vor, die Urheberrechte verletzen, zusätzlich zur Beschlagnahme des gesamten kopierten Materials und der zum Kopieren verwendeten Geräte. Der Entwurf bezieht sich auf die illegale Vervielfältigung von Musik, Videos, Büchern, Kunstwerken, Computerprogrammen und schließt auch jede Art von Urheberrechtsverletzung über das Internet ein - Peer-to-Peer-Netzwerke wie Kazaa und Gnutella beispielsweise.

Der Gesetzentwurf gilt jedoch nur für Piraterie mit kommerziellem Zweck. Individuelle Kopien urheberrechtlich geschützten Materials werden nicht als Straftat eingestuft. Der Entwurf geht nun an den Bundesrat, und,
falls er genehmigt wird, wird er nach Veröffentlichung im Amtsblatt Gesetz.

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